EVB Nummer Kurzzeitkennzeichen

Sie sind in d

er Situation und müssen ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung transportieren, oder eine Probefahrt machen. Sie haben schon von der Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichen gehört und Sie brauchen Informationen, was Sie genau benötigen um ein solches Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Das Kurzzeitkennzeichen ist eine preisgünstige Lösung und ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probefahrten, Prüfungsfahrten und für Fahrten zur Überführung von den Zulassungsstellen erteilt. Sie müssen aber wissen ein Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen hat eine maximale Gültigkeit von 5 Tagen. Diese zeitliche Befristung wird Ihnen zum einen auf der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen und zum anderen wird der genaue Ablauftag auf dem Kurzzeitkennzeichen eingeprägt. Am rechten Rand finden Sie diese drei gelisteten Zahlen: am rechten Rand eingeprägt.

Ein Beispiel:
17
09
14
Der exakte Ablauftag ist bei dem gezeigten Beispiel der 17. September 2014.Unterschied zwischen roten Kennzeichen und KurzzeitkennzeichenSie müssen wissen, dass rote Kennzeichen von den Zulassungsstellen ausschließlich nur für Gewerbetreibende im Kraftfahrzeuggewerbe erteilt werden. Dazu benötigt man einen entsprechenden Gewerbeschein und das Verfahren ist im Vergleich zum Kurzzeitkennzeichen langwieriger und rote Kennzeichen sind auch auf eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ein Vorteil den das Kurzzeitkennzeichen für Sie bietet, liegt in der Tatsache, dass Sie Kurzzeitkennzeichen nicht wieder an die Zulassungsstelle zurückgeben müssen, sondern nach dem Ablaufdatum einfach zu entsorgen sind. Rote Kennzeichen hingegen haben ein Zulassungsbescheinigung in der jede Fahrt extra aufgelistet wird und die Fahrten können auf Verlangen von der Zulassungsbehörde kontrolliert werden. Jede Fahrt wird dann von der Zulassungsstelle mit einer Gebühr von 10 Euro abgerechnet und die Versicherungskosten für ein rotes Kennzeichen sind weitaus höher, als beim Kurzzeitkennzeichen.

Die Kosten des Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten der Erteilung, die Verwaltungsgebühr betragen um die 15,– – 30,– Euro für eine Kurzzeitkennzeichen, dass variiert von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Die entsprechenden Schilder kosten von 5,– – 15,– Euro. Dazu kommen die Versicherungskosten (EVB Nummer) in Höhe von ca. 70 – 90,– Euro je nach Versicherungsunternehmen.

Was benötigen Sie für Unterlagen für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichen

Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:

Personalausweis, oder Meldebestätigung oder Reisepass
Im Vertretungsfall eine Vollmacht in schriftlicher Form und dazu die entsprechenden Ausweisdokumente der bevollmächtigen Person und des Antragsteller für das Kurzzeitkennzeichen.
Bei einer Firma:

natürliche Person: Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung
juristische Person: Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung sowie Handelsregisterauszug, bei
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag, entsprechende Vollmacht der vertretungsberechtigten Personen laut Gesellschaftsvertrag
Zudem ist wichtig für Sie zu wissen das Sie den Verwendungszweck und die Fahrzeugart angeben müssen
EVB Nummer Kurzzeitkennzeichen – www.easy-kurzzeitkennzeichen.de (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzzeitkennzeichen?title=Kurzzeitkennzeichen&redirect=no

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