Dr. Klein gibt Versicherungstipps für den Jahreswechsel

Lübeck (ots) – Silvester ohne Feuerwerk? Undenkbar! Doch Vorsicht: Böller, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper sorgen jedes Jahr für zahlreiche Unfälle und Brände. Dr. Klein informiert, welche Versicherungen für Brandschäden und Verletzungen aufkommen.

Viele Menschen freuen sich auf die alljährliche Silvesterparty und das dazugehörige Feuerwerk. Was für die meisten das Highlight des Jahres ist, kann jedoch schnell zu einem Albtraum werden: Nämlich dann, wenn die Nacht in einem Krankenhaus endet, weil der Knallkörper zu nah am Auge explodiert ist, der Vorhang am Fenster brennt oder das Auto durch eine Rakete beschädigt wurde. Aber welche Versicherung hilft im Schadensfall?

Private Haftpflichtversicherung ersetzt selbstverschuldete Schäden

Wer ohne Vorsatz anderen Menschen durch Feuerwerkskörper einen Schaden zufügt, ist durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie springt auch dann ein, wenn beispielweise auf der Silvesterparty ein Glas Rotwein auf dem Teppich des Gastgebers landet.

Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus

Wird das Eigenheim durch einen Feuerwerkskörper beschädigt, ersetzt die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Sie zahlt außerdem eventuelle Aufräumarbeiten und die Kosten für den Hotelaufenthalt, falls das Haus oder die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist. Sind vermietete Objekte von Schäden betroffen, müssen sich deren Bewohner an den Vermieter oder Hausbesitzer wenden, da die Wohngebäudeversicherung oftmals durch den Immobilieneigentümer abgeschlossen wird.

Hausratversicherung haftet für Schäden an Einrichtungsgegenständen

Entstehen durch Böller Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung, übernimmt die Hausratversicherung die finanziellen Folgen. Zusätzlich werden Brand- und Löschwasserschäden von der Versicherung abgedeckt.

Kaskoversicherung schützt das Auto

Trifft eine Silvesterrakete das Auto und setzt es in Brand, springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Ausnahme sind allerdings Sengschäden, die durch glimmendes Feuerwerk verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch, wenn das Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden kann.

Krankenversicherung zahlt bei einer selbstverschuldeten Verletzung

Wer einen Feuerwerkskörper zündet und sich dabei selbst verletzt, kann wie gewohnt seine Krankenversicherung für die Behandlung der Verletzungen in Anspruch nehmen. Die Folgekosten, falls die Gesundheit des Versicherten längerfristig beeinträchtigt wird, tragen eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sicherheitstipps für die Silvesternacht

Wer nicht auf das Feuerwerk verzichten möchte, sollte EU-geprüftes Knallzeug verwenden und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Menschen sowie zu Tieren, Gebäuden und Autos achten. Blindgänger müssen gleich entsorgt und dürfen nicht noch einmal angezündet werden. Kinder sollten nur altersgerechte Feuerwerkskörper wie beispielsweise Wunderkerzen entzünden – und auch diese nur unter Aufsicht. Hausbesitzer sind gut beraten, alle Fenster und Türen zu schließen, damit umherfliegende Raketen kein Feuer entfachen können.

Sind doch einmal Versicherungsschäden in der Silvesternacht entstanden, müssen diese umgehend an den Versicherer gemeldet werden. Es sollten alle Schäden mithilfe von Fotos und einer Auflistung dokumentiert und der Versicherung zugestellt werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden Sie auf www.drklein.de/versicherung.html.

Über Dr. Klein

Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.

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